Erbengemeinschaften

Der Tod eines nahen Verwandten ist nur selten einfach zu verkraften. Noch schlimmer kommt es dann, wenn die Miterben darüber in Streit geraten, wie das Erbe verteilt werden soll. Streitigkeiten mit der engsten Familie, anderen Erben des Verstorbenen oder sonstigen Gläubigern möchten Hinterbliebene so gut wie möglich vermeiden.

Ein Konflikt um eine Erbschaft kann Familien und Freunde spalten. Häufig spielen hierbei auch alte Familienfehden und Verletzungen eine Rolle, die mit dem Erbfall direkt eigentlich nichts zu tun haben. Streitigkeiten unter Erben haben ihre Ursache oftmals auf der emotionalen, weniger auf der sachlichen Ebene. Solange diese emotionale Ebene zwischen den Erben nicht geklärt ist, ist dies die Grundlage für oft jahrelangen Streit. Unter Richtern gilt als Faustformel – sieben Jahre.

Eine allparteiliche Mediation könnte in diesen Fällen besser helfen.

Die Mediation schafft den Raum, in dem alle Beteiligten, seien sie Erben, Miterben oder Enterbte ihre Vorstellungen darlegen können. An diesen Stellen kann und soll auch das zur Sprache kommen, was rechtlich vielleicht nicht relevant wäre – aber den Beteiligten wichtig ist. Die Medianten sollen informiert und eigenverantwortlich die Lösungen entwickeln, die ihren Interessen und den des Erblassers am besten entsprechen. Dabei kann ich mit meinem neutralen Blick als neutrale Person von großer Hilfe sein. Eine Mediation im Erbrecht kann vielleicht die jahrzehntelangen aufgestauten und aufgebauten Konflikte nicht vollständig auflösen. Sie sorgt aber für ein Verfahren, in dem diese Konflikte eine Einigung in der Erbschaft nicht verhindern.

Bis zur Erbauseinandersetzung wird der Nachlass von den Erben gemeinschaftlich verwaltet. Nach der erfolgreichen Mediation wird der Nachlass dementsprechend vererbt.

Ich unterstütze Sie gerne, damit Sie friedlich erben auf rechtliche Art.